Donnerstag, 22. Januar 2009

Behandlungsgarantie

In Schweden gibt es eine sogenannte Behandlungsgarantie. Mit dieser wird garantiert, dass Patienten innerhalb eines gewissen zeitlichen Rahmens behandelt werden. Für Stockholm gilt deshalb:

  • Innerhalb von fünf Tagen hat man das Recht, von einen Allgemeinarzt behandelt zu werden. Wenn ein Facharzt notwendig ist, muss man nicht länger als 30 Tage (in den meisten Län sind das 90 Tage) auf einen Besuch warten.

  • Man muss nicht länger als 90 Tage auf den Beginn einer geplanten Behandlung warten.


Stell sich das mal einer bei einer Krebsdiagnose vor.

Werden die garantierten Wartezeiten nicht eingehalten, muss (zumindest in Sthlm) ab diesem Jahr eine Strafe bezahlt werden. Die Wartezeit dort beträgt jedoch zwischen drei und sechs Monate. Also weitaus mehr als 30 Tage Wartezeit auf einen Termin.

Um diese Strafe zu umgehen und um die Warteschlange abbauen zu können , weigern sich die drei grossen Stockholmer Krankenhäuser (im Bereich Orthopädie bei Hüft- und Knieoperationen) jetzt, die vom Hausarzt eingegangene Überweisung anzunehmen. Eingehende Überweisungen werden an die überweisenden Ärzte zurück geschickt.

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